E-Bike Steuer: Gibt es steuerliche Vorteile beim Kauf eines E-Bikes?
Ein E-Bike erfreut sich immer größerer Beliebtheit, sowohl im urbanen Raum als auch auf dem Land. Neben den offensichtlichen umweltfreundlichen Aspekten und der gesundheitlichen Förderung durch das Radfahren bietet ein E-Bike auch einige steuerliche Vorteile. Im folgenden Text wollen wir genauer beleuchten, welche steuerlichen Aspekte beim Kauf und der Nutzung eines E-Bikes eine Rolle spielen.
Steuerliche Behandlung von E-Bikes
E-Bikes gelten steuerrechtlich als Fahrräder und nicht als Kraftfahrzeuge. Dadurch unterliegen sie nicht der Kfz-Steuer, die bei motorisierten Fahrzeugen üblich ist. Dies ist ein erster steuerlicher Vorteil, der beim Kauf eines E-Bikes beachtet werden sollte. Zudem sind E-Bikes in der Anschaffung meist günstiger als Autos oder Motorräder, was sie zu einer attraktiven Alternative im Straßenverkehr macht.
Steuerliche Absetzbarkeit von E-Bikes
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, ein E-Bike steuerlich abzusetzen. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein E-Bike als Gehaltsextra anbieten. Dieses wird dann als geldwerter Vorteil behandelt und fällt unter die 44-Euro-Freigrenze. Bis zu diesem Betrag sind Sachbezüge steuer- und abgabenfrei. Arbeitnehmer können also ein E-Bike als Dienstrad nutzen und dadurch von steuerlichen Vorteilen profitieren.
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Steuerliche Rückvergütung für Pendler
Besonders interessant sind die steuerlichen Vorteile für Pendler, die ihr E-Bike für den Arbeitsweg nutzen. Für jeden gefahrenen Kilometer können Pendler eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen, die steuerlich absetzbar ist. Diese Pendlerpauschale kann sich gerade bei längeren Arbeitswegen mit dem E-Bike zu einer attraktiven Summe summieren. Zudem entfallen die Kosten für Kraftstoff und Parkgebühren, was zusätzlich das Portemonnaie schont.
Steuerliche Sonderregelungen für Selbstständige und Freiberufler
Auch Selbstständige und Freiberufler können von steuerlichen Vorteilen beim Kauf eines E-Bikes profitieren. So können Kosten für die Anschaffung und Nutzung eines E-Bikes als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für das E-Bike selbst als auch für Zubehör wie Helme, Taschen oder Schlösser. Selbstständige haben die Möglichkeit, die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten geltend zu machen und dadurch finanzielle Vorteile zu erzielen.
Fazit
Insgesamt bietet der Kauf und die Nutzung eines E-Bikes neben den offensichtlichen ökologischen und gesundheitlichen Aspekten auch steuerliche Vorteile. Die steuerliche Behandlung von E-Bikes als Fahrräder und die Möglichkeit, sie als Geldwerter Vorteil oder Pendlerpauschale geltend zu machen, machen das E-Bike zu einer attraktiven Alternative im Straßenverkehr. Besonders für Pendler und Selbstständige lohnt es sich, die steuerlichen Aspekte beim Kauf eines E-Bikes zu berücksichtigen.